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Beschäftigte/r in der Bildungsmaßnahme Bürokommunikation bei der JVA Köln

Beschäftigte/r in der Bildungsmaßnahme Bürokommunikation bei der JVA Köln

Informations- und Kommunikationstechnologie

Berufliche Bildungsmaßnahme Bürokommunikation

I. Behördenvorstellung

Die Justizvollzugsanstalt Köln ist eine Einrichtung des geschlossenen und offenen Vollzuges. Sie verfügt über 1.164 Haftplätze für weibliche und männliche Gefangene und ist zuständig für Strafgefangene und die Vollstreckung von Untersuchungshaft.

II. Stellenbeschreibung

1. Funktionsbeschreibung

Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle als Beschäftigte/r im Ausbildungsbetrieb Bürokommunikation der Justizvollzugsanstalt Köln, die ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen ist.

2. Vergütung

Die/Der Beschäftigte wird nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) eingestellt. Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach § 6 Abs.1a) TV-L und beträgt wöchentlich 39 Stunden und 50 Minuten.

Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe S7 (Teil II Ziff. 20.5 EGO TV-L).

3. Ziel der Maßnahme

Die berufliche Bildungsmaßnahme Bürokommunikation richtet sich an weibliche Inhaftierte der Justizvollzugsanstalt. Ziel ist die Vermittlung grundlegender und berufsrelevanter Kenntnisse im Bereich der Bürokommunikation und der digitalen Arbeitswelt. Die Teilnehmerinnen sollen ihre Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Integration nach der Entlassung verbessern und anerkannte Qualifikationen erwerben können. Die Teilnehmerinnen verfügen über unterschiedliche Lernvoraussetzungen und Förderbedarfe. Der Unterricht ist entsprechend differenziert und praxisorientiert zu gestalten.

4. Inhalte der Maßnahme

Die Bildungsmaßnahme umfasst insbesondere folgende Lerninhalte:

  • Grundlagen der Informationstechnologie
  • Sicherer Umgang mit Computerarbeitsplätzen
  • Betriebssysteme und Dateiverwaltung
  • Textverarbeitung (z. B. Erstellung und Gestaltung von Geschäftsbriefen, Serienbriefen und Formularen)
  • Tabellenkalkulation (Berechnungen, Tabellen, Diagramme)
  • Präsentationstechniken
  • Büroorganisation und moderne Büroabläufe
  • Kaufmännische Schriftgutbearbeitung
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • Grundlagen der digitalen Kommunikation (unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorgaben der JVA)
  • Bewerbungsmanagement (Erstellung von Lebenslauf und Bewerbungsschreiben)
  • Teamarbeit, Selbstorganisation und berufliche Schlüsselkompetenzen

5. Aufgaben und Tätigkeiten

Die Leitung der Beruflichen Bildungsmaßnahme Bürokommunikation umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:

  • eigenständige Organisation und Betreuung des Netzwerks innerhalb der Qualifizierungsmaßnahme,
  • Anleitung von inhaftierten Frauen in den Qualifizierungsmodulen,
  • Zusammenarbeit mit den Fachdiensten der Justizvollzugsanstalt,
  • Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer.

III. Anforderungsprofil

1. Sach- und Fachkompetenz

Die Leitung der Bürokommunikation verfügt über

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich der Bürokommunikation, Mediengestaltung oder gleichgelagerter Bereiche,
  • einen erfolgreich absolvierten Ausbilderschein
  • Erfahrung in der beruflichen Erwachsenenbildung.

2. Persönliche und soziale Kompetenzen

  • ein hohes Verständnis für die Situation inhaftierter Menschen,
  • hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit,
  • Teamfähigkeit,
  • Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit,
  • angemessener, sachlicher und wertschätzender Umgang,
  • hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit,
  • Flexibilität, Einsatz- und Veränderungsbereitschaft,
  • Freundliches Auftreten und gute Umgangsformen,
  • Organisationsgeschick,
  • pädagogische Kompetenz im Umgang mit verschiedenen Lerngruppen,
  • die Fähigkeit zur Motivation und individuellen Förderung der Teilnehmerinnen,
  • Erfahrung in der Durchführung berufsqualifizierender Maßnahmen.

IV. Bewerbungsunterlagen

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie der Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • Kopien von (Arbeits-)Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung.
  • Erklärung Vorstrafen
  • Erklärung wirtschaftliche Verhältnisse

Art des Abschlusses

  • Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss