Schloss Tremsbüttel ist eine neue private Akutklinik für Psychodynamische Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Großraum Hamburg, die im April 2023 eröffnen wird. Als Dienstleister im Sinne unserer Gäste und deren Gesundheit suchen wir starke, kompetente, verständnisvolle und kümmernde Persönlichkeiten, für die es gleichzeitig Leidenschaft und Berufung ist, Erkrankten zu helfen und die durch ihr Tun und Handeln dazu beitragen, Leiden zu lindern. Hierfür suchen wir zum 01.04.2023 oder nach Vereinbarung einen Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit.
Psychiatrische Pflege und Betreuung von Patienten
Multiprofessionelle Zusammenarbeit
Dokumentation und Qualitätssicherung
Staatliche Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Fachkenntnisse im Bereich der psychiatrischen Pflege, Vorkenntnisse in der Arbeit im psychotherapeutischen Behandlungssetting
Empathie, Hilfsbereitschaft und soziale Kompetenz
Interesse an interdisziplinärer und multiprofessioneller Zusammenarbeit
Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit sowie Freude und Engagement in der Arbeit mit Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Herkunft
Bereitschaft zur Arbeit im Dreischichtsystem
Umfassende Gestaltungsmöglichkeiten beim Aufbau einer neuen Klinik
Leistungsgerechte Vergütung
Mitarbeit in einem hoch engagierten Team
Hausinterne und kooperative Fort- und Weiterbildungen (inklusive Fortbildungspunkte)
Attraktiver Arbeitsplatz mit höchsten Ansprüchen an die medizinische/therapeutische Qualität der Behandlung
Hausspezifische Vorteile wie Mobilitätskonzept für Mitarbeiter und subventionierte Mahlzeiten
Attraktive Region mit Nähe zur Großstadt Hamburg und den Küsten von Nord und Ostsee mit
vielfältigem Kulturangebot und hohem Freizeitwert
Hochqualitative Dienstkleidung
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Weitere Informationen über die Libermenta Klinikgruppe finden Sie auf www.libermenta.com.
Wie Sie wissen, gilt seit dem 15. März 2022 die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht. Nach § 20a Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) haben Personen, die ab dem 16. März 2022 in unserer Einrichtung tätig werden sollen, der Leitung vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Nachweis nach § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG vorzulegen. Dies kann (1) ein Impfnachweis, (2) ein Genesenennachweis, (3) ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel befinden oder (4) ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, sein. Verfügen Sie nicht über einen solchen Nachweis oder legen Sie einen solchen Nachweis nicht vor, dürfen wir Sie von Gesetzes wegen nicht in unserer Einrichtung beschäftigen.
Arbeitgeber
Privatklinik Schloss Tremsbüttel GmbH