Smart, beweglich und auch mal hart am Wind – die maritime Stadt mit frischem Wind sucht Menschen, die Wedel weiter nach vorn bringen.
Wir sind…
…die Stadtverwaltung Wedel und verstehen uns mit unseren ca. 450 engagierten Beschäftig-ten als modernes, bürgernahes Dienstleistungsunternehmen. Zusammen setzen wir uns für das Wohlbefinden unserer fast 35.000 Einwohner*innen ein. Zwischen Elbphilharmonie und Elbmarsch liegt die Stadt Wedel in Hamburgs idyllischem Westen und ist durch die verkehrs-günstige Lage mit einem zentral gelegenen S-Bahnhof schnell und unkompliziert zu errei-chen.
Wir suchen zum 01.08.2025…
einen Frischkopf für die Ausbildung zur*zum Erzieher*in (w/m/d)
im Rahmen einer praxisintegrierten Ausbildung (PiA).
eine Ausbildungsvergütung nach TVAöD (Besonderer Teil Pflege) in Höhe von derzeit
im 1. Jahr: 1.340,69 €
im 2. Jahr: 1.402,07 €
im 3. Jahr: 1.503,38 €
30 Urlaubstage pro Jahr und zwei zusätzliche freie Tage am 24.12. und 31.12.
Regelmäßigen Austausch mit Anleiter*innen und Ausbildungsleitung
Seminare und Fortbildungen
hervorragende Karrierechancen
ein bezuschusstes Deutschlandticket (HVV-Jobticket Premium)
Mitgestaltungsmöglichkeiten
Theoretische Ausbildung an der Berufsschule Pinneberg:
Vermittlung des theoretischen Wissens zu den Themenbereichen Sozialpädagogik, Psychologie, rechtliche Grundlagen, Kommunikation und Interaktion
Praktische Ausbildung:
Umsetzung der theoretischen Inhalte in einem sozialen Berufsumfeld und in realen Arbeitssituationen im Kinder- und Jugendzentrum Wedel
Übernahme einzelner Aufgaben wie
Betreuung und Unterstützung: Sie helfen Kindern und Jugendlichen bei all-täglichen Herausforderungen, sei es bei der Schule, in der Freizeit oder im sozialen Umgang.
Freizeitgestaltung: Sie organisieren und leiten Aktivitäten wie Spiele, Sport oder kreative Projekte, um den Kindern und Jugendlichen Spaß zu bieten und ihre Fähigkeiten zu fördern.
Beratung und Gesprächsführung: PIA-Auszubildende sind auch Ansprechpartner*innen für Kinder und Jugendliche, die Sorgen oder Probleme haben. Sie hören zu und geben Unterstützung oder leiten weiter an Fachkräfte.
Mitgestaltung von Angeboten: Sie arbeiten dabei mit anderen Fachkräften zusammen und helfen, Programme oder Projekte für die Kinder und Jugendlichen zu entwickeln.
Förderung von sozialen Fähigkeiten: Sie unterstützen die Jugendlichen, Konflikte zu lösen, Verantwortung zu übernehmen und gute Entscheidungen zu treffen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit zielt darauf ab, die Kinder- und Jugendlichen in ihrer Freizeit zu unterstützen, ohne ihnen feste Regeln oder Anmeldezeiten aufzuerlegen. Im Wesentlichen geht es darum, den Kindern und Jugendlichen in ihrer Freizeit ein sicheres Umfeld zu bieten und ihnen dabei zu helfen, sich zu positiven, selbstbewussten jungen Menschen zu entwickeln.
motivierte Bewerber*innen, für die Teamfähigkeit ebenso selbstverständlich ist wie Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative bei der Kinder- und Jugendarbeit.
jemanden, der kommunikationsstark ist, Spaß an bürgernaher Arbeit hat und kulturelle Offenheit mitbringt.
Schulische/berufliche Voraussetzungen:
Der Besitz eines mittleren Schulabschlusses oder einen gleichwertigen Abschluss und einen Abschluss einer Berufsausbildung nach BBiG oder HwO oder Seemannsgesetz mit erfolgreichem Berufsschulabschluss oder Abschluss einer vergleichbar geregelten Ausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder -und Jugendhilfe. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein.
ODER
Der Besitz eines mittleren Schulabschlusses oder einen gleichwertigen Abschluss und eine einschlägige sozialpädagogische Vollzeitberufstätigkeit von 3 Jahren.
ODER
Der Besitz einer Fachhochschulreife oder das Abitur und ein Praktikum von 150 Stunden in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder einen Freiwilligen-dienst. Das Praktikum muss in den letzten 36 Monaten erbracht worden sein.
Auf die Zeiten des Praktikums können förderliche freiwillige Dienste mit sozialpädagogischen Tätigkeiten auf der Grundlage von Bundesgesetzen (Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst) angerechnet werden.
Weitere persönliche Voraussetzungen:
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (nicht älter als 3 Monate bei Schulantritt)
Nachweis über die Masernschutzimpfung/ -immunität
Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ist notwendig. Diese sollte vor Beginn der Ausbildung durchgeführt werden. Die Erstbelehrung muss durch das zuständige
Gesundheitsamt erfolgen und ist kostenpflichtig. Nachbelehrungen werden während der Ausbildung kostenfrei in der Schule durchgeführt.
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Ausbildungsstart ist der 01.08.2025!
Eine Behinderung ist kein Hindernis für Ihre Einstellung bei der Stadt Wedel. Im Gegenteil: Bei gleicher Eignung und Befähigung berücksichtigen wir Ihre Bewerbung mit Vorrang.
Aufgrund der Offenheit der Verwaltung freut sich die Stadt Wedel gleichermaßen über Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten.
Bitte bewerben Sie sich online.
Für Rückfragen zum Aufgabenbereich steht Ihnen sehr gerne Frau Kaup (04103/707-344) zur Verfügung.
Eine finale Zusage erfolgt nach Zustimmung der Übernahme der Finanzierung durch den Kreis Pinneberg.