Nach jahrzehnte langen Bemühungen zahlreicher Tierschutzorganisationen erblickten im April 1933 ein Reichsgesetz und Reichsverordnungen zum Schutz der Tiere das Licht der Welt. Tierquälereien wurden von nun an als Vergehen mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und/oder Geldstrafe belegt. Der Kieler Tierschutzverein gab im Jahrbuch 1934 den Wortlaut dieser gesetzlichen Bestimmungen heraus.
Das heute gültige Tierschutzgesetz wurde 2006 verabschiedet und weist in etlichen Punkten nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes, unserer Dachorganisation, gravierende Mängel auf. In den vergangenen Jahren wurde immer wieder eine Novellierung angestrebt, bisher allerdings gab es nur in Teilbereichen geringfügige Verbesserungen.
So ist es leider nach wie vor notwendig, dass Tierschutzvereine existieren, auch der Tierschutzverein für Kiel und Umgebung. Unsere Hoffnung geht jedoch dahin, dass das Verantwortungsgefühl der Menschen sich durch unsere Aufklärung, Beratung und praktische Arbeit - in letzter Zeit zunehmend unterstützt durch die Medien - langsam im Wandel befindet und unsere Arbeit eines Tages nicht länger nötig sein wird.Bis dahin jedoch sind unsere aktiven Helfer darauf angewiesen, von Mitgliedern und Förderern des Vereins unterstützt zu werden, damit unsere Bemühungen auch in der Zukunft sichtbare Erfolge zeigen.
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