Wir haben es uns seit Gründung dieser Kanzlei zur Aufgabe gemacht, Sie als Versicherungsnehmer, Geschädigten (privat und gewerblich) oder Opfer bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Versicherer und Haftungsgegner zu beraten und zu vertreten.
Da sich die gleichzeitige anwaltliche Tätigkeit sowohl für Geschädigte, Versicherungsnehmer, Opfer als auch für Versicherungsgesellschaften unserer Ansicht nach als unvertretbarer anwaltlicher Interessenkonflikt darstellt, werden Versicherer nicht beraten und vertreten.
Die anwaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen
Weitere Beratungen im Zivilrecht nach Absprache. Nähere Einzelheiten hier.
Soweit gesetzlich zulässig, können wir auch auf Grundlage eines Erfolgshonorars für Sie tätig werden.
Rechtsanwälte sind seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ (Bundesgesetzblatt; BGBl. I 2007, 258) berechtigt, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Dementsprechend stehen Ihnen die Rechtsanwälte dieser Kanzlei zur Vertretung Ihrer Interessen gerne bundesweit zur Verfügung.
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