Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, kurz BGW, ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege.
Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Unfallversicherung, und damit die BGW, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch.
Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die vorrangige Aufgabe der BGW. Im Schadensfall gewährleistet die BGW optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Die BGW arbeitet mit in- und ausländischen Institutionen und Organisationen der sozialen Sicherheit und des Arbeitsschutzes zusammen. Auf diese Weise sorgt sie auch dafür, dass das verfügbare Wissen über die Grundlagen und praktischen Vorgehensweisen zum Nutzen aller die nationalen Grenzen überwindet. In besonderer Weise engagiert sich die BGW in der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS).
Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die BGW ist für knapp 8 Millionen Versicherte in rund 630.000 Unternehmen zuständig und gehört damit zu Deutschlands größten Berufsgenossenschaften. Seit 1947 ist der Sitz der BGW in Hamburg.
Grundlegende rechtliche Informationen zur BGW finden Sie in der Satzung. Hier werden Zuständigkeiten und Aufgaben, die Beitragserhebung sowie die Versicherungsgrundlagen einschließlich der Entschädigungsleistungen und vieles mehr geregelt.
Mitglieder des Spitzenverbands Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträgerinnen der öffentlichen Hand.
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